Home / Marktordnung

Marktordnung der Euromarkt-Märkte

  • Der Veranstalter Euromarkt GbR übernimmt keine Haftung gegenüber Schäden, die Ausstellern oder Dritten entstehen.
  • Die Veranstaltungsfläche darf nur zum Be- und Entladen befahren werden. Das Befahren der Veranstaltungsfläche während der Verkaufszeiten ist nicht gestattet.
  • Die Veranstaltungsfläche darf ausschliesslich zu den Marktzeiten betreten werden. Ausserhalb der Marktzeiten ist der Zutritt verboten!
  • Die Standkarte muss komplett ausgefüllt und gut sichtbar am Verkaufsstand angebracht sein. (gilt nur für gewerbliche Anbieter)
  • Gewerbliche Anbieter müssen im Besitz eines gültigen Gewerbescheins sein.
  • Für die rechtlichen Voraussetzungen zum Feilbieten irgendwelcher Waren ist der jeweilige Aussteller selbst verantwortlich.
  • Es darf nur der vom Veranstalter zugewiesene Platz eingenommen werden. Es besteht kein Anspruch auf Zuweisung oder Behalten eines bestimmten Standplatzes.
  • Jeder Teilnehmer an dieser Veranstaltung hat sich so zu verhalten, dass es zu keiner Gefährdung, Störung oder sonstigen Belästigungen von anderen Teilnehmern oder Besuchern der Veranstaltung kommt. Bei Nichteinhalten behält sich der Veranstalter die Möglichkeit vor, Maßnahmen gegen entsprechende Personen einzuleiten.
  • Die bei der Buchung angegebene Meterzahl ist verbindliche Voraussetzung zur Teilnahme an dieser Veranstaltung. Sollte bei der Nachprüfung festgestellt werden, dass die angegebene Meterzahl überschritten wurde erfolgt eine Nachberechnung. Stände von Teilnehmern deren KFZ am Stand verbleibt werden entsprechend der KFZ-Länge, mindestens jedoch mit 4 Meter Standfläche berechnet.
  • Verboten ist der Verkauf folgender Artikel: Artikel mit NS-Symbolen (auch überklebt) sowie alle laut Waffengesetz verbotenen Schuss, Hieb und Stichwaffen, sowie Printmedien, die Gewalt Krieg oder den Nationalsozialismus verherrlichen und/oder fördern. Der Verkauf von Pornographie in Schrift, Bild, Film und Ton, sowie Raubkopien jeglicher Art und lebendigen Tieren sind ebenfalls untersagt.
  • Sonderstände wie: Imbisse, Getränke-Ausschank, Lebensmittelvertrieb und ähnliche Stände müssen vorher im Marktleitungs-Büro angemeldet und genehmigt werden. Die Betreiber haben für sämtliche notwendigen amtlichen Genehmigungen, wie Gestattungen selber Sorge zu tragen.
  • Jeder Aussteller verpflichtet sich, seinen Stand erst nach Beendigung der Veranstaltung abzubauen.
  • Platzreservierungen werden grundsätzlich nur gegen Vorkasse und Zahlung einer Kaution vorgenommen. Der Standort ist besenrein zu verlassen. Der Veranstalter behält sich vor, die Kaution bei Zuwiderhandlung einzubehalten.
  • Es ist strengstens untersagt, Verkaufsständer in den Gängen zu platzieren. Bei Missachtung hält sich der Veranstalter vor, den Verkaufsstand vom Verkauf auszuschließen.
  • offenes Feuer, sowie der Betrieb von Grillgeräten ist strengstens untersagt und führt bei Zuwiederhandlung zum sofortigen Platzverweis, ohne Ersatzansprüche und ohne Rückzahlung des Standgeldes.
  • Der Veranstalter ist berechtigt eine Kaution in Höhe von 25,- €, zur Sicherung seiner Ansprüche aus der Überlassung der Standfläche zu erheben. Die gezahlte Kaution wird auf der Standgeld-Quittung vermerkt. Der Aussteller erhält die Kaution am Veranstaltungstag nach Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen gegen Vorlage der ausgehändigten Kautionsquittung zurück. Bei Nichteinlösung bzw. Nichterfüllung der vertraglichen Verpflichtung des Ausstellers, verfällt der Anspruch auf Erstattung der Kaution.
  • Den Anweisungen des Veranstalters oder seinen autorisierten Helfern ist unbedingt Folge zu leisten.
  • Bei Verstößen gegen die Marktordnung erfolgt sofortiges Marktverbot, ohne Ersatzansprüche und ohne Rückzahlung des Standgeldes.


Version 1.1 vom 11.05.2023

Image 1